Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 3 (März) - ISSN 1619-2389
 

Bundestag - Experten begrüßen geplante Reform des Insolvenzrechts

Berlin - Auf überwiegende Zustimmung der geladenen Sachverständigen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestoßen. Diese äußerten sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags in Berlin. Gleichzeitig warnten die Fachleute vor erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf, wenn - wie geplant - Gläubigerausschüsse auch für kleinere Unternehmen eingeführt würden. Diese seien allenfalls für Konzerne sinnvoll. Bei Kleinbetrieben würden sie die Pleite eher beschleunigen, so die Meinungen einiger Sachverständiger.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u.a. einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters vor. Die Gerichte sollen deshalb schon nach dem Eingang des Insolvenzeröffnungsantrags unter bestimmten Bedingungen einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen können. Außerdem wird eine Stärkung der Eigenverwaltung angestrebt - also eine Weiterführung des Betriebs durch den bisherigen Eigentümer. Hierdurch erhofft sich der Gesetzgeber eine frühzeitigere Insolvenzantragsstellung. Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Zusammenlegung aller Insolvenzverfahren auf ein Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk vor.

Dieser Vorschlag wird vom Deutschen Richterbund abgelehnt. Die Vereinigung warnt vor längeren Anfahrtswegen für Gläubiger und Schuldner aber auch vor einer stärkeren Belastung der ehrenamtlichen Richter in den Kammern für Handelssachen - beispielsweise bei Eilentscheidungen. Für andere Rechtswissenschaftler überwiegen dagegen die Vorteile, etwa die höhere Qualität der gerichtlichen Arbeit bei einer Konzentration auf bestimmte Insolvenzgerichte oder die leichtere Entscheidung zwischen sanierungsfähigen und sanierungsunfähigen Unternehmen durch erfahrene Handelsrichter.

© 2011 Krisennavigator. Alle Rechte vorbehalten.
Stand der Informationen: 29. Juni 2011.


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Berlin - Auf überwiegende Zustimmung der geladenen Sachverständigen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestoßen. Diese äußerten sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags in Berlin. Gleichzeitig warnten die Fachleute vor erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf, wenn - wie geplant - Gläubigerausschüsse auch für kleinere Unternehmen eingeführt würden. Diese seien allenfalls für Konzerne sinnvoll. Bei Kleinbetrieben würden sie die Pleite eher beschleunigen, so die Meinungen einiger Sachverständiger.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u.a. einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters vor. Die Gerichte sollen deshalb schon nach dem Eingang des Insolvenzeröffnungsantrags unter bestimmten Bedingungen einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen können. Außerdem wird eine Stärkung der Eigenverwaltung angestrebt - also eine Weiterführung des Betriebs durch den bisherigen Eigentümer. Hierdurch erhofft sich der Gesetzgeber eine frühzeitigere Insolvenzantragsstellung. Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Zusammenlegung aller Insolvenzverfahren auf ein Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk vor.

Dieser Vorschlag wird vom Deutschen Richterbund abgelehnt. Die Vereinigung warnt vor längeren Anfahrtswegen für Gläubiger und Schuldner aber auch vor einer stärkeren Belastung der ehrenamtlichen Richter in den Kammern für Handelssachen - beispielsweise bei Eilentscheidungen. Für andere Rechtswissenschaftler überwiegen dagegen die Vorteile, etwa die höhere Qualität der gerichtlichen Arbeit bei einer Konzentration auf bestimmte Insolvenzgerichte oder die leichtere Entscheidung zwischen sanierungsfähigen und sanierungsunfähigen Unternehmen durch erfahrene Handelsrichter.

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