Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 3 (März) - ISSN 1619-2389
 

Gütesiegel - Insolvenzverwalter sollen Gläubigerinteressen stärker berücksichtigen

Köln - Mit einem neuen Gütesiegel für Insolvenzverwalter will die Gläubigerschutzvereinigung Deuschland e.V. (GSV) das Insolvenzmanagement in deutschen Unternehmen stärker am Sanierungsgedanken und an der Position der Gläubiger ausrichten. Insolvenzverwalter können das Gütesiegel für zunächst drei Jahre beantragen, sofern sie die in der Verfahrensordnung festgelegten Qualitätskriterien wie fremdnützige Vorgehensweise, Unabhängigkeit und Integrität erfüllen. Die fünfköpfige Prüfungskommission sichtet die eingereichten Unterlagen. Außerdem ist eine Prüfung der Angaben vor Ort vorgesehen.

Ziel des Gütesiegels ist es nach Angaben der GSV, eine professionelle und für alle Parteien konstruktive Insolvenzverwaltung kenntlich zu machen. Den an der Insolvenzverwaltung beteiligten Kreisen soll dadurch ein transparenter und von Einzelinteressen unabhängiger Leistungsvergleich der Insolvenzverwalter ermöglicht werden. Außerdem möchten die Initiatoren der Öffentlichkeit Informationen über eine aus Gläubigersicht gute, sanierungs- und ergebnisorientierte Insolvenzverwaltung vermitteln. Grundlage für die Erteilung des Siegels sind die in der Verfahrensordnung geregelten Bewertungskriterien.

Das GSV-Gütesiegel kann von allen natürlichen Personen beantragt werden, die bei einem Insolvenzgericht in Deutschland als Insolvenzverwalter bestellt sind. Über die Vergabe des Gütesiegels wacht eine fünfköpfige Prüfungskommission. Deren Mitglieder kommen u.a. vom Bundesverband der Banken, dem Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Bewertet und geprüft werden auch die den Insolvenzverwaltern in der Kanzlei zur Verfügung stehende Infrastruktur, seine Berufs- und Restrukturierungserfahrung sowie die Bilanz der vom ihm verwalteten Insolvenzverfahren.

"Wir erwarten von erfolgreichen Kandidaten unter anderem eine durchschnittliche Quote für ungesicherte Gläubiger von mindestens zehn Prozent, eine Sanierungs- und Erhaltungsquote von mehr als 65 Prozent und im Falle der Sanierung den Erhalt von mindstens 50 Prozent der Arbeitsplätze", sagt Prof. Dr. Hans Haarmeyer von der GSV. Die Vergabe des Gütesiegels erfolgt zunächst für drei Jahre - mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit. Mit der Einreichung des Antrags bei der GSV-Geschäftstelle ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4.250 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.

© 2011 Krisennavigator. Alle Rechte vorbehalten.
Stand der Informationen: 28. März 2011.


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schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
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Gütesiegel - Insolvenzverwalter sollen Gläubigerinteressen stärker berücksichtigen

Köln - Mit einem neuen Gütesiegel für Insolvenzverwalter will die Gläubigerschutzvereinigung Deuschland e.V. (GSV) das Insolvenzmanagement in deutschen Unternehmen stärker am Sanierungsgedanken und an der Position der Gläubiger ausrichten. Insolvenzverwalter können das Gütesiegel für zunächst drei Jahre beantragen, sofern sie die in der Verfahrensordnung festgelegten Qualitätskriterien wie fremdnützige Vorgehensweise, Unabhängigkeit und Integrität erfüllen. Die fünfköpfige Prüfungskommission sichtet die eingereichten Unterlagen. Außerdem ist eine Prüfung der Angaben vor Ort vorgesehen.

Ziel des Gütesiegels ist es nach Angaben der GSV, eine professionelle und für alle Parteien konstruktive Insolvenzverwaltung kenntlich zu machen. Den an der Insolvenzverwaltung beteiligten Kreisen soll dadurch ein transparenter und von Einzelinteressen unabhängiger Leistungsvergleich der Insolvenzverwalter ermöglicht werden. Außerdem möchten die Initiatoren der Öffentlichkeit Informationen über eine aus Gläubigersicht gute, sanierungs- und ergebnisorientierte Insolvenzverwaltung vermitteln. Grundlage für die Erteilung des Siegels sind die in der Verfahrensordnung geregelten Bewertungskriterien.

Das GSV-Gütesiegel kann von allen natürlichen Personen beantragt werden, die bei einem Insolvenzgericht in Deutschland als Insolvenzverwalter bestellt sind. Über die Vergabe des Gütesiegels wacht eine fünfköpfige Prüfungskommission. Deren Mitglieder kommen u.a. vom Bundesverband der Banken, dem Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Bewertet und geprüft werden auch die den Insolvenzverwaltern in der Kanzlei zur Verfügung stehende Infrastruktur, seine Berufs- und Restrukturierungserfahrung sowie die Bilanz der vom ihm verwalteten Insolvenzverfahren.

"Wir erwarten von erfolgreichen Kandidaten unter anderem eine durchschnittliche Quote für ungesicherte Gläubiger von mindestens zehn Prozent, eine Sanierungs- und Erhaltungsquote von mehr als 65 Prozent und im Falle der Sanierung den Erhalt von mindstens 50 Prozent der Arbeitsplätze", sagt Prof. Dr. Hans Haarmeyer von der GSV. Die Vergabe des Gütesiegels erfolgt zunächst für drei Jahre - mit anschließender Verlängerungsmöglichkeit. Mit der Einreichung des Antrags bei der GSV-Geschäftstelle ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4.250 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.

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